1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen/Videografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Videograf diese schriftlich anerkennt.
1.2 “Lichtbilder” und „Bewegtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
2. Urheberrecht
2.1 Das Urheberrecht der Lichtbilder/Bewegtbilder und Produktionen liegt immer beim Fotografen/Videografen.
2.2 Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder/Bewegtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen/Videografen.
2.5 Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild/Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
2.6 Bei der Verwendung der Lichtbilder/Bewegtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf/Videograf, als Urheber des Lichtbildes/Bewegtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.
2.7 Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder/Videos) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder/Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
3.2 Soweit der Fotograf/Videograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Kostenerhöhung sind unverzüglich anzuzeigen, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, hat er die dadurch entstehende zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3.3 Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3.4 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät spätestens in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.5 Wenn der Auftraggeber den Termin kurzfristig absagt, wird eine Entschädigungssumme von 50% verlangt.
3.6 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Bewegtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen/Videografen.
3.7 Der Auftraggeber stimmt zu, dass TimReisewitz.de die Lichtbilder selbst und mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombinieren, beschneiden, verändern oder modifizieren und diese in allen Medien zu dem Zweck der Eigenwerbung verwenden darf. Pornografische oder diffamierende Zwecke sind ausgeschlossen. Soll dieses Nutzungsrecht ausgeschlossen werden, bedarf es der ausdrücklichen Schriftform.
4. Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Der Fotograf/Videograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.3 Der Fotograf/Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bewegtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials/Videomaterials.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, soweit dafür Porto- oder Versandkosten angefallen sind.
5. Ausführung von Vertragspflichten
5.1 Der Auftraggeber von Fotoreportagen/Videoreportagen muss seine Gäste vorab informieren, dass am Tag der Veranstaltung Bilder/Videos gemacht werden. Möchte ein Gast nicht fotografiert/videografiert werden, ist dies der TimReisewitz.de mitzuteilen.
5.2 Der Auftraggeber muss vorab in Erfahrung bringen, ob an dem von ihm gewünschten Ort fotografiert/videografiert werden darf oder ob ein Fotografier/Videografier Verbot besteht. Dies ist besonders bei Standesämtern, Kirchen, etc. zu erfragen.
5.3 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen/Videoreportagen abgelichtet/aufgenommen werden.
5.4 Die zur Vertragserfüllung geliefert Medien werden von TimReisewitz.de ausgewählt.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Nach Vorsortierung und Nachbearbeitung stellt der Fotograf/Videograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zum Download zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die fertigen Daten digital herunterladen kann.
6.2 Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder/Bewegtbilder durch den Fotografen/Videografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder/Bewegtbilder an den Auftraggeber zu senden.
6.3 Storniert der Auftraggeber die Fotografen-/Videografenbuchung, steht dem Fotografen/Videografen ein Ausfall-Honorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertrags-Vereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
7. Bildbearbeitung
7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
7.2 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder/Bewegtbilder des Fotografen/Videografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urheber der Lichtbilder/Bewegtbilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
8. Datenschutz
8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
9. Lieferzeiten und Reklamation
9.1 Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-10 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Der Videograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 6 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 10-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen/Videografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.