Allgemeine geschäftsbedingungen

Stand: 03.10.2021


1. All­ge­meines

1.1 Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen/Videografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Videograf diese schriftlich anerkennt.

1.2 “Licht­bilder” und „Bewegtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)


2. Urhe­ber­recht

2.1 Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder/Bewegtbilder und Produktionen liegt immer beim Fotografen/Videografen.

2.2 Die vom Fotografen/Videografen hergestell­ten Licht­bilder/Bewegtbilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

2.3 Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen/Videografen.

2.5 Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild/Bewegtbild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

2.6 Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder/Bewegtbilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf/Videograf, als Urhe­ber des Licht­bildes/Bewegtbildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.

2.7 Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder/Videos) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.


3. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

3.1 Für die Her­stel­lung der Licht­bilder/Bewegtbilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

3.2 Soweit der Fotograf/Videograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Kostenerhöhung sind unverzüglich anzuzeigen, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, hat er die dadurch entstehende zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

3.3 Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

3.4 Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät spätestens in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

3.5 Wenn der Auftraggeber den Termin kurzfristig absagt, wird eine Entschädigungssumme von 50% verlangt.

3.6 Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder/Bewegtbilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen/Videografen.

3.7 Der Auftraggeber stimmt zu, dass TimReisewitz.de die Lichtbilder selbst und mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombinieren, beschneiden, verändern oder modifizieren und diese in allen Medien zu dem Zweck der Eigenwerbung verwenden darf. Pornografische oder diffamierende Zwecke sind ausgeschlossen. Soll dieses Nutzungsrecht ausgeschlossen werden, bedarf es der ausdrücklichen Schriftform.


4. Haf­tung

4.1 Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf/Videograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

4.2 Der Fotograf/Videograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

4.3 Der Fotograf/Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder/Bewegtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials/Videomaterials.

4.4 Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern, Filmen und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, soweit dafür Porto- oder Versandkosten angefallen sind.


5. Ausführung von Vertragspflichten

5.1 Der Auftraggeber von Fotoreportagen/Videoreportagen muss seine Gäste vorab informieren, dass am Tag der Veranstaltung Bilder/Videos gemacht werden. Möchte ein Gast nicht fotografiert/videografiert werden, ist dies der TimReisewitz.de mitzuteilen.

5.2 Der Auftraggeber muss vorab in Erfahrung bringen, ob an dem von ihm gewünschten Ort fotografiert/videografiert werden darf oder ob ein Fotografier/Videografier Verbot besteht. Dies ist besonders bei Standesämtern, Kirchen, etc. zu erfragen.

5.3 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen/Videoreportagen abgelichtet/aufgenommen werden.

5.4 Die zur Vertragserfüllung geliefert Medien werden von TimReisewitz.de ausgewählt.


6. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

6.1 Nach Vor­sortierung und Nachbearbeitung stellt der Fotograf/Videograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zum Download zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die fertigen Daten digital herunterladen kann.

6.2 Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder/Bewegtbilder durch den Fotografen/Videografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder/Bewegtbilder an den Auftraggeber zu senden.

6.3 Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­-/Videografenbuchung, steht dem Fotografen/Videografen ein Aus­fall-Hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertrags-Vereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.


7. Bild­bear­beitung

7.1 Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

7.2 Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

7.3 Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder/Bewegtbilder des Fotografen/Videografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urhe­ber der Lichtbilder/Bewegtbilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


8. Daten­schutz

8.1 Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.


9. Lieferzeiten und Reklamation

9.1 Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-10 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Der Videograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 6 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 10-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3 Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen/Videografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.


10. Sal­va­torische Klausel

10.1 Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.